Fundamt

Das Fundamt ist am Gemeindeamt. 

Abgabepflicht

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als EUR 10,- wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.
Auch Verlustanzeigen für diverse Gegenstände wie Handy, Studentenausweis, Bankomatkarten, Schülerausweise usw. sind bei der zuständigen Gemeinde anzufordern.

Abgabestelle

Die zuständige Behörde ist die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.  

Verloren und abgegeben wird alles!

Angefangen vom Schlüsselbund über Geld, Brillen, Handys, Sturzhelme, Rucksäcke bis hin zum Fahrrad. Die Sachen werden je nach Größe und Wert entweder im Gemeindesafe, im Büro oder im Archiv aufbewahrt. Die Gemeinde wird versuchen mittels Ausschreibungen den Eigentümer zu finden. Sollte sich dieser binnen 6 Monate nicht bei uns melden wird der gefundene Gegenstand entsorgt.