Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise € 16,-- (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Wir bitten nach der Geburt um Übermittlung der Geburtsurkunde, da die Gemeinde ein Geburtsgeschenk überreicht. Dies beinhaltet einen Golddukaten, eine Dokumentenmappe mit hilfreichen Broschüren, ein kleines Lesebuch sowie einen Buchgutschein.